Anforderungen an Erstbehandlungsanlagen nach ElektroG

1  Allgemeine Anforderungen

  • Angaben zur Anlagentechnik (Lageplan, Gebäudeplan, Maschinenaufstellplan, Verfahrensbeschreibung)
  • Behördliche Entscheidungen nach Baurecht, Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht usw. mit den aktuellen Auflagen und sonstigen Anordnungen von Behörden
  • Gutachten Messberichte und Untersuchungsberichte
  • Darstellung der Vorgehensweise zur Erfüllung der Auflagen, Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Kontrolle der Wirksamkeit der Überwachungsinstrumente
  • Notfallplan

2  Anforderungen an die Erfassung und Lagerung

  • Innerbetrieblicher Transport der Elektroaltgeräte
  • Wareneingangsprüfung und Erfassung der Eingänge
  • Umgang mit Beschädigungen an umweltrelevanten Teilen
  • Lagerbedingungen

3  Anforderungen an die Behandlung und Verwertung

  • Durchführung von Funktionsprüfungen
  • Art der Behandlung
  • Umgang mit schadstoffhaltigen Bauteilen
  • Prüfung der Übereinstimmung der angenommenen Abfälle mit der Anlagenzulassung (Deklarationsanalysen, Grenzwerte der Genehmigungsbescheide usw.)
  • besondere Vorkommnisse, Betriebsstörungen, Ursachen, Abhilfe
  • Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere der Umgang mit Gefahrstoffen

4  Anforderungen an die Dokumentation / Betriebstagebuch

  • Kontrolle der begleitscheinpflichtigen Abfälle, ggf. Aufstellung von Monatsbilanzen und Lagerbestandserfassungen
  • Nachweise über schadlose Verwertung oder ordnungsgemäße Beseitigung
  • Anweisungen zum Betriebstagebuch, Unterschriftenregelung usw.
  • Organisationsplan/Organigramm
  • Funktionsbeschreibungen/Stellenbeschreibungen
  • Bestellung der Betriebsbeauftragten, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt usw.
  • Ermittlung des Fortbildungsbedarfs
  • Schulungsplan
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Nachweis der Ermittlung der Verwertungsquoten
  • Abfallverbringung ins/ aus dem Ausland

Mehr Infos zum downloaden:

Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG

LAGA M 31 A – Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Vollzugshilfe LAGA Umsetzung der Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG