Anforderungen an Erstbehandlungsanlagen nach ElektroG
1 Allgemeine Anforderungen
- Angaben zur Anlagentechnik (Lageplan, Gebäudeplan, Maschinenaufstellplan, Verfahrensbeschreibung)
- Behördliche Entscheidungen nach Baurecht, Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht usw. mit den aktuellen Auflagen und sonstigen Anordnungen von Behörden
- Gutachten Messberichte und Untersuchungsberichte
- Darstellung der Vorgehensweise zur Erfüllung der Auflagen, Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Kontrolle der Wirksamkeit der Überwachungsinstrumente
- Notfallplan
2 Anforderungen an die Erfassung und Lagerung
- Innerbetrieblicher Transport der Elektroaltgeräte
- Wareneingangsprüfung und Erfassung der Eingänge
- Umgang mit Beschädigungen an umweltrelevanten Teilen
- Lagerbedingungen
3 Anforderungen an die Behandlung und Verwertung
- Durchführung von Funktionsprüfungen
- Art der Behandlung
- Umgang mit schadstoffhaltigen Bauteilen
- Prüfung der Übereinstimmung der angenommenen Abfälle mit der Anlagenzulassung (Deklarationsanalysen, Grenzwerte der Genehmigungsbescheide usw.)
- besondere Vorkommnisse, Betriebsstörungen, Ursachen, Abhilfe
- Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere der Umgang mit Gefahrstoffen
4 Anforderungen an die Dokumentation / Betriebstagebuch
- Kontrolle der begleitscheinpflichtigen Abfälle, ggf. Aufstellung von Monatsbilanzen und Lagerbestandserfassungen
- Nachweise über schadlose Verwertung oder ordnungsgemäße Beseitigung
- Anweisungen zum Betriebstagebuch, Unterschriftenregelung usw.
- Organisationsplan/Organigramm
- Funktionsbeschreibungen/Stellenbeschreibungen
- Bestellung der Betriebsbeauftragten, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt usw.
- Ermittlung des Fortbildungsbedarfs
- Schulungsplan
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Nachweis der Ermittlung der Verwertungsquoten
- Abfallverbringung ins/ aus dem Ausland
Mehr Infos zum downloaden:
Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
LAGA M 31 A – Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Vollzugshilfe LAGA Umsetzung der Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG